Während sich Wirtschafts-, Handels- und Handwerksverbände auf Bundes- und Landesebene gegen eine Testpflicht in Betrieben ausgesprochen haben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heute anders entschieden:
Verbindliche Testangebote in Betrieben werden kommen und treten voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
Die aktuell gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird demnach wie folgt ergänzt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten [Mitarbeitende müssen also nicht]:
- grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
- für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. […]
- Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.
Die komplette Pressemitteilung des BMAS finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/verbindliche-testangebote-in-betrieben-kommen.html