Verbindliche Testangebote auch in Handwerksbetrieben

13. April 2021

Während sich Wirtschafts-, Handels- und Handwerksverbände auf Bundes- und Landesebene gegen eine Testpflicht in Betrieben ausgesprochen haben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heute anders entschieden:
Verbindliche Testangebote in Betrieben werden kommen und treten voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

Die aktuell gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird demnach wie folgt ergänzt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten [Mitarbeitende müssen also nicht]:

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. […]
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.

Die komplette Pressemitteilung des BMAS finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/verbindliche-testangebote-in-betrieben-kommen.html

Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.handwerk-fds.

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