Ausbildungsprämie 2.0 wird kommen.

18. März 2021

Die Ausbildungsprämie wird ausgeweitet. Damit sollen kleine und mittlere Betriebe finanziell unterstützt werden, die trotz Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie in gleicher Zahl ausbilden oder sogar mehr Ausbildungsplätze besetzen – wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, steht noch nicht abschließend fest.

Folgende Änderungen wurden aktuell veröffentlicht (Link zum Ministerium):

  • Nahtlose Verlängerung der Ausbildungsprämien für Frühjahr 2021: Die Förderung mit Ausbildungsprämien wird nicht mit dem 15. Februar 2021 enden, sondern nahtlos fortgesetzt. Dazu werden die bislang geltenden Fördermöglichkeiten bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
  • Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, – somit für das kommende Ausbildungsjahr – wird die neue (höhere) Fördersystematik in Kraft gesetzt werden: Verdoppelung der Ausbildungsprämien (von derzeit 2.000 bzw. 3.000 Euro) auf 4.000 bzw. 6.000 Euro
  • Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale) übernommen.
  • Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen eingeführt. Dieser wird einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi beinhalten, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (z. B. Friseure!) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde!
  • Die Übernahmeprämie (bei Insolvenzen) wird bis Ende 2021 verlängert und – wie die neue Ausbildungsprämie plus – auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz wird auch eine Förderung möglich sein, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt die Erste Förderrichtlinie um und ist für die Anträge auf die Förderleistungen und deren Bewilligung zuständig. Ausbildungsbetriebe können sich an die für sie zuständige Agentur für Arbeit wenden und den Antrag auf Förderung mittels des vorgesehenen Antragsformulars stellen. Dieses können sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aufrufen. Dort stehen ebenfalls Informationen zum Bundesprogramm zur Verfügung.

Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.handwerk-fds.

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