Überbrückungshilfe III

10. Februar 2021

Alle Informationen über die so lange erwartete Überbrückungshilfe III sind endlich online: Hier klicken!

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019.

Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

Mitgliedsbetriebe wenden Sie bitte z. B. an deren Steuerberatung.

 

Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.handwerk-fds.

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