Aktuelles aus der Innung

Die Bestatter in Baden-Württemberg wissen Bescheid.

Informationen des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit infektiösen Verstorbenen Kein Keim stirbt mit! Für eine erste Orientierung können Sie unsere gesammelten Empfehlungen zum Umgang mit an Covid-19 verstorbenen Menschen nachlesen. Damit Sie immerzu die aktuelle Version der wichtigsten Informationen finden, haben wir Ihr .pdf-Dokument auf unserer

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Soforthilfen für Betriebe sollen kommen!

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Das

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Corona: Bestatter im Notfalleinsatz aktiviert

Corona: Der Leiter der „Bestatter im Notfalleinsatz“ (kurz: Notfallteam) Markus Maichle und die Landesinnung haben einen Krisenstab gebildet, der ab sofort handlungsfähig und einsatzfähig ist sowie die Arbeit bereits aufgenommen hat. Der Krisenstab besteht aus vier Arbeitsgruppen: Materielle Ressourcen Personelle Ressourcen Hygiene und Gesundheit Presse

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Friseursalons müssen geschlossen bleiben.

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat heute Abend eine Ansprache gehalten. Das wichtigste für Sie: Ab Samstag, 21. März 2020, müssen Friseurgeschäfte geschlossen bleiben! (Minute 2:45 in der Ansprache): https://www.swr.de/…/b…/ansprachekretschmann2032020-100.html Bitte öffnen Sie Ihren Salon nicht! Bitte sagen Sie alle Ihre Termine ab.

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Corona-Hotline für Mitglieder eingerichtet.

Betriebsschließung? Kurzarbeitergeld? Quarantäne? Lohnfortzahlung? Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch und per WhatsApp unter 0151 18 38 75 11 und per E-Mail: s.rother@handwerk-fds.de. Wir machen das für Sie. #teamhandwerkfds

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Handel ist bei Mischbetrieben geschlossen zu halten!

Fest steht: Das Handwerk ist in der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ganz ausdrücklich ausgenommen und Handwerksbetriebe können im Rahmen des Möglichen (Personal, Material, Aufträge) ihrer Arbeit nachgehen. Verkaufsbereiche allerdings müssen seit Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben! Wir hören immer häufiger von ordnungspolizeilich angeordneten Schließungen

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Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.handwerk-fds.

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